Das neue Digitale Versorgung Gesetz (DVG) ermöglicht es Ärzten, zugelassene Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) zu verschreiben. Das bedeutet, dass Sie von der Krankenkasse des Patienten eine Kostenerstattung erhalten.
Fast-Track: Ihr schnellster Weg zur Erstattung
Der BfArM-Fast-Track bringt diese drei zentralen Vorteile für Sie:
Beantragen Sie die Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis und beginnen Sie, Einnahmen schon in 3 Monaten zu haben
Legen Sie Ihren eigenen Preis für das erste Jahr fest
1 Jahr Zeit, um den Nachweise für positive Versorgungseffekte zu erbringen.
Voraussetzungen für die Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis sind: